Begrüßenswert - aber falsch.
Der Dienst heißt nun mal Rapidshare und nicht Rapidstore – und das sagt schon alles.
BGH-Richter Wolfgang Kirchhoff
Da sage noch mal einer – es gäbe keine Richter mit Humor. Inhaltlich hat er ja auch vollkommen recht. Und das kommt heutzutage ja auch nicht mehr allzu oft vor, so bei Gericht.
Leider öffnet er damit ja nur die falsche Tür. Man kann Arschlöcher nun mal nicht damit bekämpfen, dass man alle anderen mit in Sippenhaft nimmt.
Und heute bleiben alle im Klassenraum, weil der kleine Michael sich wieder nicht benommen hat.
Das hat schon in der ersten Klasse nicht funktioniert und das funktioniert schon gar nicht im Internet. Wenn einer stört, dann mögen andere vielleicht mitlachen oder sich freuen und vielleicht auch etwas Trittbett fahren – aber es kann nicht angehen, dass sie Dinge, wie jüngst bei Dropbox geschehen, zur Pflicht werden.
Ihr kennt mich und meine Einstellung, die euch schon zu den Ohren jeder rauskommt – ich ziehe aber jederzeit die Rechte (Freiheit des Tuns) aller, der Einschränkung oder gar Vorverurteilung wegen ein paar Deppen ohne Anstand, vor.
Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen gilt auch in beide Richtungen.
Ich kann nicht vor meinem VDSL sitzen, mein Brötchen verdienen und Amazon Prime genießen, wenn ich nicht das gesamte Paket – naja, sagen wir zumindest anerkenne. Ich muss es nicht gutheißen, ich muss es nicht befürworten und ich muss schon gar nicht teilhaben.
Ich kann aber nicht meine nach unten gezogenen Mundwinkel, von Steuergelder finanziert, wöchentlich YouTube mit langweiligen und grottigst vorgetragenen Banalitäten fluten lassen, in der Hoffnung, damit 0,03 Stimmungspunkte mehr zu bekommen und gleichzeitig alle sich dort Tummelnden erst einmal als mögliche Feinde und Verbrecher abstempeln.
Und wenn ich als Richter so ein Urteil fälle, dann muss ich mir über die Auswirkungen bewusst sein – oder ich hocke da falsch …
